In Bielefeld sind 2025 elf Kirchenvorstände gewählt worden: Christkönig (sechs Mitglieder), Heilig Geist (acht Mitglieder), Liebfrauen (sechs Mitglieder), Maria Königin (sechs Mitglieder), St. Bonifatius (sechs Mitglieder), St. Elisabeth (zehn Mitglieder), St. Hedwig (sechs Mitglieder), St. Joseph (sechs Mitglieder), St. Meinolf (sechs Mitglieder), St. Jodokus (acht Mitglieder), St. Johannes Baptist (acht Mitglieder). Die Pfarrvikarie Liebfrauen in Jöllenbeck wird vom Kirchenvorstand St. Johannes Baptist und die Filialkirche Heilig Kreuz in Brake wird vom Kirchenvorstand Maria Königin vertreten.
Nach der Konstituierung wird ein Finanzausschuss gebildet, der den Etat für die gemeinsamen Aufgaben in Bielefeld verwaltet und die Kommunikation zwischen den Kirchenvorständen sicherstellt.
Aufgaben des Kirchenvorstandes:
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde mit dem Vermögen auf der Grundlage des Gesetzes über die Verwaltung des kath. Kirchenvermögens vom 24.07.1924. Das Gesetz gilt auch heute noch. Der Kirchenvorstand als Institution kann also auf eine lange Tradition verweisen.
Das kirchliche Finanzwesen wird deswegen auch heute noch von den Regeln des Staatskirchenrechts und den kirchenrechtlichen Vorschriften bestimmt. Die Bewirtschaftung der Finanzen ist Hauptaufgabe des Kirchenvorstandes. Es handelt sich hierbei um die so genannte Selbstverwaltung. So nehmen die Kirchengemeinden die Verwaltung ihrer Finanzen in eigener Regie und Verantwortung im Rahmen ihres jeweiligen Haushaltsplanes wahr.
Die Mitglieder des aktuellen Kirchenvorstandes:
- Katja Band, Vorsitzende und Geschäftsführerin
- Dr. Peter Filius
- Annemarie Klingberg
- Reinhild Neißkenwirth, gen. Schroeder
- Friedbert Teutenberg
- Susanne Thoeren, stellvertretende Vorsitzende